Großaventurei

Großaventurei

Großaventurei, Großaventūrkontrakt, Vertrag, zufolge dessen ein Darlehn zu einem überseeischen Unternehmen gegeben wird, das, falls das Schiff verunglückt, nicht zurückgefordert werden kann. (S. auch Aventure und Bodmerei.)


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Aventure — (frz., spr. awangtühr), Zufall, Abenteuer; Aventurier (spr. ĭeh), Abenteurer, Glücksritter; Aventuriers, im 18. Jahrh. die Helden von abenteuerlichen Reiseromanen; früher auch Kaufleute (Aventurierkaufleute), welche mit erborgten Kapitalien… …   Kleines Konversations-Lexikon

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